Rechtsprechung
FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 6 Abs 1 ErbStG, § 20 Abs 4 ErbStG, § 2124 BGB, § 1922 BGB, § 2126 BGB
- IWW
§ 6 Abs 1 ErbStG; § 20 Abs 4 ErbStG; § 2124 BGB; § 1922 BGB; § 2126 BGB
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG §§ 6 Abs. 1, 20 Abs. 4; BGB §§ 2124, 1922, 2126
Auslösung der Erbschaftsteuerschuld für Rechtsnachfolger des Vorerben durch Vorerbfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslösen der Steuerschuld eines Rechtsnachfolgers des Vorerben durch den Vorerbfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nacherbe; Nacherbschaft; Rechtsnachfolger; Steuerschuldner; Vorerbe
- rechtsportal.de
Entstehen der Steuerschuld gegenüber dem Rechtsnachfolger des Vorerben, wenn die Vorerbschaft dem zwischenzeitlich verstorbenen Vorerben wirtschaftlich nicht zugeflossen ist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Entstehen der Steuerschuld gegenüber dem Rechtsnachfolger des Vorerben, wenn die Vorerbschaft dem zwischenzeitlich verstorbenen Vorerben wirtschaftlich nicht zugeflossen ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtsnachfolger des Vorerben bezüglich der durch den Vorerbfall ausgelösten Erbschaftsteuer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsnachfolger des Vorerben bezüglich der durch den Vorerbfall ausgelösten Erbschaftsteuer
Verfahrensgang
- FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
- BFH, 13.04.2016 - II R 55/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- FG Hessen, 26.02.2013 - 1 V 2578/12
Steuerschuldner bei Tod des Vorerben vor Erlass des Steuerbescheids; …
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht wurde mit Beschluss vom 26. Februar 2013 (1 V 2578/12) abgelehnt.Die einschlägigen Verwaltungsakten (drei Bände Erbschaftsteuerakten) sowie die Verfahrensakten des einstweiligen Rechtschutzes (1 V 2578/12) waren beigezogen und Gegenstand der Beratung und Entscheidung.
- RFH, 07.11.1935 - III e A 28/35
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Entgegen der Auffassung der Klägerin folgt aus dem vor Erlass des Steuerbescheides eingetretenen Nacherbfall nichts anderes (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofes - RFH - vom 7. November 1935 III e A 28/35, Reichssteuerblatt - RStBl - 1935, 1509;… Kobor in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 6 Rdnr. 14;… Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, a.a.O., § 20 Rdnr. 43;… Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand April 2014, § 6 Rdnr. 23), insbesondere wurde hierdurch nicht der Nacherbe zum Schuldner der durch den Vorerbfall ausgelösten Steuerschuld (Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg vom 18. Januar 1968 II 180/65, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1968, 362;… Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, Loseblatt, Stand Mai 2014, § 6 Rdnr. 43).Entgegen der Überschrift und seiner systematischen Stellung soll § 20 Abs. 4 ErbStG die Stellung des Vorerben als Steuerschuldner nach § 20 Abs. 1 ErbStG damit in keiner Weise einschränken (RFH-Urteil vom 7. November 1935 III e A 28/35, RStBl 1935, 1509, zu § 15 Abs. 4 ErbStG 1925).
- BFH, 13.04.2016 - II R 55/14
Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
des BFH : II R 55/14.
- BFH, 13.05.1998 - II R 4/96
Haftungsbescheid gegen Testamentsvollstrecker
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Deren schuldhafte Verletzung kann zwar im Einzelfall dazu führen, dass eine Begleichung der Steuer aus dem Nachlass nicht (mehr) möglich ist und damit ggf. eine Haftung des Testamentsvollstreckers - sowohl nach §§ 2219 Abs. 1, 2220 BGB, als auch nach §§ 191, 69, 34 AO - begründen (zum Fall der Auskehrung des Nachlasses vor Erlass des Steuerbescheides, vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. Februar 1995 10 K 2509/90, EFG 1996, 666; aufgehoben durch BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 4/96, BStBl II 1998, 760). - LG Bonn, 24.01.2012 - 10 O 453/10
Erbschaftssteuer bei einer Vorerbschaft als außerordentliche Last i.S.d. § 2126 …
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Die Steuer für die Vorerbschaft soll also wirtschaftlich aus der Substanz der (Nach-)Erbschaft bezahlt werden und damit letztlich - als eine auf der Nacherbschaft ruhende außerordentliche Last im Sinne des § 2126 BGB - zu Lasten des Nacherben gehen, weshalb, wenn sie - wie im Streitfall - aus dem Vermögen des Vorerben bewirkt wird, dieser gegen den Nacherben einen Ersatzanspruch nach § 2124 Abs. 2 Satz 2 BGB hat (Urteil des Landgerichts Bonn vom 24. Januar 2012 10 O 453/10, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungsreport - NJW-RR - 2012, 1031 m.w.N.;… Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 20, Rdnr 43). - BFH, 12.05.1970 - II 52/64
Erbschaftsteuer bei Nachlassfolge nach ausländischem Recht - Erbschaftsteuer bei …
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Sinn bekommt diese Vorschrift vielmehr nur unter dem bürgerlich-rechtlichen Gesichtspunkt, dass der Vorerbe befugt ist, die Steuerleistung dem Nachlass zu entnehmen (BFH-Urteil vom 12. Mai 1970 II 52/64, BStBl II 1972, 462 zu § 15 Abs. 4 ErbStG a.F.). - FG Hessen, 23.02.1995 - 10 K 2509/90
Haftungsbescheid gegen eine Testamentsvollstreckerin; Begleichung der …
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Deren schuldhafte Verletzung kann zwar im Einzelfall dazu führen, dass eine Begleichung der Steuer aus dem Nachlass nicht (mehr) möglich ist und damit ggf. eine Haftung des Testamentsvollstreckers - sowohl nach §§ 2219 Abs. 1, 2220 BGB, als auch nach §§ 191, 69, 34 AO - begründen (zum Fall der Auskehrung des Nachlasses vor Erlass des Steuerbescheides, vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23. Februar 1995 10 K 2509/90, EFG 1996, 666; aufgehoben durch BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 4/96, BStBl II 1998, 760). - FG Hamburg, 18.01.1968 - II 180/65
Auszug aus FG Hessen, 24.07.2014 - 1 K 1735/13
Entgegen der Auffassung der Klägerin folgt aus dem vor Erlass des Steuerbescheides eingetretenen Nacherbfall nichts anderes (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofes - RFH - vom 7. November 1935 III e A 28/35, Reichssteuerblatt - RStBl - 1935, 1509;… Kobor in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 2. Auflage, § 6 Rdnr. 14;… Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, a.a.O., § 20 Rdnr. 43;… Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand April 2014, § 6 Rdnr. 23), insbesondere wurde hierdurch nicht der Nacherbe zum Schuldner der durch den Vorerbfall ausgelösten Steuerschuld (Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg vom 18. Januar 1968 II 180/65, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1968, 362;… Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, Loseblatt, Stand Mai 2014, § 6 Rdnr. 43).
- BFH, 13.04.2016 - II R 55/14
Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. Juli 2014 1 K 1735/13, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 23. Juli 2013, der Erbschaftsteuerbescheid des Beklagten vom 10. Mai 2013 und die vorangegangenen Erbschaftsteuerbescheide des Beklagten aufgehoben.